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Grundsätzlich müssen alle Fraktionen getrennt voneinander abgeladen werden. So ist bereits bei der Beladung darauf zu achten, dass beispielsweise Altholz, Eisen und Hartkunststoffe nicht vermischt mit sonstigem Sperrmüll abgeladen werden darf. Was hierbei genau den verschiedenen Abfallfraktionen zuzuordnen ist, ist im „Trennleitfaden WSZ Bezirk Neunkirchen“ nachzulesen.
Als Grundregel gilt: Sperrmüll ist jener Restmüll, welcher auf Grund von Größe oder Beschaffenheit, nicht über die regelmäßigen Haushaltsabholungen erfasst werden kann. Somit sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf den WSZ kein Restmüll übernommen wird. Dieser muss über die regelmäßige Tonnenabholung entsorgt werden.
Weitere Fraktionen wie Bauschutt, künstliche Mineralfasern oder Eternit können zu den Öffnungszeiten direkt bei der RHV Grüne Tonne GmbH, kostenpflichtig entsorgt werden.
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